Informieren Sie sich gründlich und vergleichen Sie Tarife und Leistungen, bevor Sie eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließen. Achten Sie dabei auch auf folgende Punkte:
Was ist wichtig bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen?
Besonders wichtig bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen: Beantworten Sie unbedingt alle Fragen. Und zwar wahrheitsgemäß. Lassen Sie nichts weg und beschönigen Sie nichts, nur um womöglich einen günstigeren Beitrag zu bekommen.
Denn im Leistungsfall wird genau geprüft. Stellt sich dabei heraus, dass Sie die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet haben, hat das schwerwiegende Folgen für Sie: Der Versicherer kann dann Leistungen kürzen, verweigern oder sogar Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Dann stehen Sie ganz ohne Absicherung da. Und müssen bei einem stationären Aufenthalt in der Klinik entweder auf wichtige Leistungen und angenehme Extras verzichten – oder selbst sehr viel Geld dafür aufbringen.
Was ist besser: eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Altersrückstellungen?
Bei der DKV stellt sich diese Frage, wenn Sie Premiumschutz bei Krankheiten und Unfällen möchten. Denn um in diesen Fällen Privatpatient im Krankenhaus zu werden, müssen Sie zwischen dem KombiMed Krankenhaus KGZ1/2 und dem KS1/2 wählen.
Sie möchten gut planbare Beiträge? Dann entscheiden Sie sich für den Tarif KGZ. Denn in dessen Beitrag sind Sparanteile einkalkuliert. Damit finanzieren Sie spätere Krankheitskosten vor, die mit zunehmendem Alter ansteigen. Durch die Sparanteile kommt der Tarif ohne Beitragserhöhungen zu festen Altersstufen aus. So können Sie besser kalkulieren.
Sie können sich zurzeit nur niedrige Beiträge leisten, rechnen aber mit steigendem Einkommen? Dann wählen Sie den KombiMed Krankenhaus KS mit günstigem Einstiegsbeitrag ohne Sparanteile. Der Versicherungsschutz im Tarif KS endet zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Sie das 44. Lebensjahr vollenden. Dann wird er wird automatisch auf den Tarif KGZ umgestellt. Dabei gibt es für Sie keine neuen Wartezeiten. Und selbstverständlich erfolgt die Umstellung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung. Allerdings bringt sie eine erhebliche Beitragssteigerung mit sich. Dabei richtet sich Ihr Beitrag im Tarif KGZ nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Umstellung.
Natürlich können Sie der Umstellung auch widersprechen. Doch dann endet Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
Wichtig: Den Tarif KS können Sie nur zwischen dem 20. und dem 39. Lebensjahr abschließen. Sind Sie jünger oder älter, kommt für Sie nur der Tarif KGZ infrage.
Tipp: Sie sind unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Rufen Sie an oder fragen Sie Ihren ERGO Berater.
Was muss ich bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Wartezeiten beachten?
Krankenhauszusatzversicherung mit Wartezeit bedeutet: Die Versicherung leistet nicht sofort nach dem Vertragsabschluss. Vielmehr müssen Sie eine bestimmte Zeit abwarten, bis Ihnen Leistungen zustehen.
Bei der DKV ist es so: Bei Unfällen gibt es grundsätzlich keine Wartezeit in der stationären Zusatzversicherung. Bei Krankheiten muss eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten vergehen, bis Sie Versicherungsleistungen bekommen. Zusätzlich gelten bei Entbindung, Psychotherapie usw. besondere Wartezeiten von 8 Monaten.